Häufig
gestellte
Fragen
Wir bieten Ihnen übersichtliche Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und Fachbegriffen bei Immobiliengeschäften.
Checkliste Rückgabe
Damit ein reibungsloser Übernahmetermin Ihrer Wohnung gewährleistet werden kann, bieten wir Ihnen gerne unsere übersichtliche Rückgabecheckliste zum Download an. Sollten spezifische Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Makler oder an office@smarthomeimmo.at
Rücktritt Mietanbot
Bei juristischen Fragen zum § 11 FAGG steht Ihnen das Team von smart home Immobilienprofi gerne zur Verfügung. Infos zu § 11 FAGG auf www.ris.bka.gv.at
Bestellerprinzip
In kurzen Worten erklärt, verpflichtet das „Bestellerprinzip“ ausschließlich den sogenannten „Besteller“ der Immobilie eine Provisionszahlung an den Makler zu leisten. Bis dato werden diese Zahlungen zwischen Mieter und Vermieter an den Makler aufgeteilt.
Da aufgrund der Mietverwaltungsbetreuung die Anleger von Wohnungen in einem permanenten Vertragsverhältnis mit dem Makler stehen, wird als „Besteller“ der Vermieter angesehen, welcher die Provisionskosten zu tragen hat. Diese neue Bestimmung im § 17a MaklerG-ÄG tritt mit Juli 2023 in Kraft:
Infos § 17a MaklerG-ÄG auf www.ris.bka.gv.at
Sollten Sie Fragen rund um das Bestellerprinzip haben, steht Ihnen das Team der smart home Immobilienprofi gerne zur Verfügung. Unser Tipp: Machen Sie sich zukunftsfit und kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie bei einem persönlichen Gespräch gerne.
Smart Service Paket
Wie hoch ist der aktuelle Mietpreis meiner Wohnung? Welche Kosten kommen auf mich zu? Wie ist die aktuelle Marktlage in Vorarlberg? Wie erstellt man einen Mietvertrag, ein Übergabeprotokoll oder eine Kaution? Was mache ich, wenn mein Mieter zahlungsunfähig wird?
Für all diese Fragen steht Ihnen wir Ihnen als erfahrener Partner zur Seite und beraten Sie in wirtschaftlichen, rechtlichen und immobilientechnischen Angelegenheiten. Unser „smart service“-Paket bietet Ihnen ein umfangreiches Makler- und Mietverwaltungsangebot. Auch in herausfordernden Situationen können Sie sich stets auf unsere Expertise vertrauen.
Wir freuen uns auf ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen.
Kriterien Wohnbauförderung
Was ist ein förderungswürdiger Mieter?
Bei einer durch das Land Vorarlberg geförderten Investorenwohnung muss der Mieter verschiedene Grundvoraussetzungen erfüllen.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier:
Förderungsrichtlinien auf www.vorarlberg.at
Übersicht Nebenkosten
Miete, Pacht, Baurecht. Nebenkostenübersicht und Informationen zum Maklervertrag ...
Nebenkostenübersicht downloaden (PDF)
Verlängerung Mietvertrag
Mein Mietvertrag läuft ab – wie geht es weiter?
Eigentümer und Mieter werden ca. 6 Monate vor Vertragsablauf schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt.
Fall 1: Mieter und Eigentümer stimmen der Verlängerung zu. Termin zur Vertragsverlängerung wird mit dem Mieter vereinbart. Anfallende Kosten: ggf. Aufstockung der Kaution
Fall 2: Mieter und/oder Eigentümer stimmen der Verlängerung nicht zu. Kontaktaufnahme mit dem Mieter bezüglich Besichtigungstermine und Rücknahme der Wohnung.
Auflösung Mietvertrag
Wann und wie kann ich mein Mietverhältnis auflösen?
Nur schriftlich (per Mail, per Post) oder nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist (Auszug somit nach 15 Monaten)
Beispiel: Max Mustermann schließt seinen Mietvertrag per 01.04.2015 ab. Frühest möglicher Kündigungstermin: 31.03.2016, Wohnungsrücknahme: 30.06.2016
Kündigungsformular downloaden (PDF)